Der Agrarausschuss des EU-Parlaments hat die neuen Bio-Regeln am 4. November gebilligt. Was drinsteht, was bei der Weide offen ist und wie es bis Jahresende weitergeht.
Kurz gesagt: Die neuen EU-Bio-Regeln haben die nächste Hürde genommen. Am 4. November 2026 hat der Agrarausschuss des EU-Parlaments die Einigung mit dem Rat gebilligt, mit 35 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Jetzt fehlen noch das Plenum und der Rat. Die Zeit drängt: Ohne neue Regeln würde die Anerkennung von Bio-Importen aus elf Drittländern Ende 2026 auslaufen.
Was am 4. November passiert ist
Im Oktober haben sich Parlament und Rat in nur einer Verhandlungsrunde auf eine gezielte Änderung der EU-Bio-Verordnung geeinigt. Was genau drinsteht, haben wir in unserem Beitrag zur Trilog-Einigung vom 20. Oktober zusammengefasst. Diese Woche hat nun der zuständige Agrarausschuss im Parlament den fertigen Text abgesegnet, und zwar mit klarer Mehrheit.
Das Ziel laut Ausschuss: klarere Regeln, weniger Verwaltungsaufwand für manche Betriebe und das Vertrauen in das EU-Bio-Logo erhalten. Grundlage bleibt die Bio-Verordnung (EU) 2018/848 mit rund 50 Durchführungsbestimmungen. Sie wird nicht neu geschrieben, sondern an einigen Stellen angepasst.
Die wichtigsten Punkte noch einmal kurz
- Importe: Elf Drittländer, deren Bio-Regeln als gleichwertig gelten, bleiben bis 31. Dezember 2036 anerkannt. Ohne Verlängerung wäre Ende 2026 Schluss gewesen.
- EU-Bio-Logo: Importware bekommt das EU-Logo nur, wenn sie zusätzliche Anforderungen erfüllt. Eine geplante Ausnahme für bis zu 5 % Zutaten aus Drittländern ist vom Tisch.
- Kleine Direktverkäufer: Wer unverpackte Bio-Ware direkt verkauft (etwa im Ab-Hof-Verkauf), kann künftig bis 40.000 Euro Jahresumsatz (bisher 20.000) und 10.000 kg (bisher 5.000) von der Zertifizierung befreit sein.
Was noch offen ist: die Weide
Für Österreichs Bio-Bäuerinnen und -Bauern war die Weidepflicht der heikelste Punkt. Der Grundsatz bleibt: Bio-Rinder, -Schafe und -Ziegen gehören auf die Weide. BIO AUSTRIA sieht in der Einigung „wichtige Korrekturen“, etwa bei Importen, und punktuelle Verbesserungen bei der Junggeflügelhaltung und den Umstellungsfristen (Stichwort Umstellungsware). Die Chance auf rasche Nachbesserungen bei Weide und Auslaufüberdachung sei aber nicht genutzt worden. Das soll die EU-Kommission jetzt in den Detailbestimmungen lösen, und BIO AUSTRIA drängt darauf, dass das „unverzüglich“ passiert.
Wie es weitergeht
Als Nächstes stimmt das Plenum des EU-Parlaments ab, danach muss der Rat formell zustimmen. In Kraft tritt die Änderung am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Einen fixen Termin für die Plenarabstimmung gibt es noch nicht. Klar ist nur: Alles muss vor dem 31. Dezember 2026 erledigt sein, sonst stehen Bio-Importe etwa aus den USA oder Kanada rechtlich in der Luft.
Was ändert sich für dich?
Im Regal vorerst nichts. Das EU-Bio-Logo bleibt, wie es ist, und mit der neuen Regel soll es bei Importware sogar strenger werden. Wenn du wissen willst, woher dein Bio-Produkt kommt, hilft dir der Kontrollstellen-Code auf der Verpackung („AT-BIO-…“ für Österreich). Wie viel Bio in Österreich tatsächlich gekauft wird, zeigen die aktuellen Zahlen zum Bio-Anteil im Handel.
Beitragsbild: Symbolbild, Envato Elements / africaimages.
Häufige Fragen
Ist die neue EU-Bio-Verordnung schon beschlossen?
Noch nicht ganz. Der Agrarausschuss hat am 4. November 2026 zugestimmt. Es fehlen noch die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments und die formelle Zustimmung des Rates.
Bleibt die Weidepflicht für Bio-Tiere?
Ja, der Grundsatz bleibt. Offene Detailfragen zu Weide und Auslauf soll die EU-Kommission in den Durchführungsbestimmungen klären.
Ändert sich das EU-Bio-Logo?
Das Logo selbst nicht. Für Importware gelten aber strengere Voraussetzungen, damit sie das EU-Logo tragen darf.
Quellen
- Agence Europe, MEPs approve text of agreement on production and labelling of organic products, 04.11.2026
- BIO AUSTRIA, OTS-Presseaussendung zur Trilog-Einigung, 20.10.2026
- BIO AUSTRIA, OTS-Presseaussendung vor dem Trilog, 19.10.2026
- Eunews, Organic farming: Parliament agrees on new rules, 20.10.2026
- IFOAM Organics Europe via Bio Eco Actual, 20.10.2026
- Rat der EU, Pressemitteilung 832/26, 20.10.2026
Häufige Fragen
Noch nicht ganz. Der Agrarausschuss hat am 4. November 2026 zugestimmt. Es fehlen noch die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments und die formelle Zustimmung des Rates.
Ja, der Grundsatz bleibt. Offene Detailfragen zu Weide und Auslauf soll die EU-Kommission in den Durchführungsbestimmungen klären.
Das Logo selbst nicht. Für Importware gelten aber strengere Voraussetzungen, damit sie das EU-Logo tragen darf.
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