Definition
Beim Ab-Hof-Verkauf verkaufen Landwirt:innen ihre eigenen Produkte direkt an Kund:innen – im Hofladen, über Automaten, per Versand oder am Bauernmarkt. Es ist die häufigste Form der bäuerlichen Direktvermarktung.
Was bedeutet Ab-Hof-Verkauf?
Ab-Hof-Verkauf ist laut Landwirtschaftskammer die häufigste und einfachste Form der Direktvermarktung. Der Hof verkauft seine Produkte ohne Zwischenhandel direkt an dich. Möglich sind unter anderem der Verkauf am Hof oder im Hofladen, über Automaten oder Selbstbedienung, Selbsternte, Zustellung und Versand, Bauernmärkte und gemeinsame Bauernläden.
Welche Regeln gelten in Österreich?
- Gewerberecht: Land- und Forstwirt:innen dürfen ihre eigenen Produkte ohne besondere Bewilligung verkaufen. Die Urproduktion ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Auch bäuerliche Nebengewerbe wie die Verarbeitung eigener Produkte sind ausgenommen, solange der landwirtschaftliche Charakter erhalten bleibt.
- Urprodukte: Eine eigene Verordnung legt fest, was als Urprodukt gilt – etwa Most, Süßmost und direkt gepresste Obst- und Beerensäfte.
- Zukauf: Bei pflanzlichen Produkten ist Zukauf nur begrenzt erlaubt, tierische Handelsware wie Eier darf nicht zugekauft werden. Wer fremde Produkte vertreibt, braucht eine Gewerbeanmeldung.
- Lebensmittelrecht: Direktvermarkter:innen sind Lebensmittelunternehmer. Für viele Produkte reicht die Registrierung über die Betriebsnummer, für manche tierische Produkte ist eine eigene Zulassung durch die Behörde nötig.
Was heißt das für dich?
Beim Ab-Hof-Kauf weißt du genau, von welchem Betrieb deine Lebensmittel stammen. Auch ich will Bio arbeitet mit Höfen zusammen, die ihre Produkte selbst erzeugen und verarbeiten – etwa Säfte aus eigener Pressung, siehe Direktsaft. Alle Partnerbetriebe findest du unter Bio-Höfe.
Quellen: LK OÖ – Direktvermarktung: Ab-Hof-Verkauf, LK – Direktvermarktung: Vermarktungsformen, LFI – Rechtliches zur Direktvermarktung: Gewerberecht (2024), LK OÖ – Registrierung/Zulassung als Lebensmittelerzeuger (Stand: Oktober 2026)