Direktsaft

Direktsaft ist die gängige Bezeichnung für Fruchtsaft, der direkt aus den Früchten gepresst und nicht aus Konzentrat rückverdünnt wurde. Rechtlich heißt er schlicht „Fruchtsaft“. Zucker darf ihm nicht zugesetzt werden.

Was bedeutet Direktsaft?

„Direktsaft“ ist kein eigener Rechtsbegriff. Die österreichische Fruchtsaftverordnung, die die EU-Fruchtsaftrichtlinie umsetzt, unterscheidet zwei Kategorien:

  • Fruchtsaft: das gärfähige, aber nicht gegorene Erzeugnis aus dem genießbaren Teil gesunder, reifer Früchte – also das, was umgangssprachlich Direktsaft heißt.
  • Fruchtsaft aus Konzentrat: Dabei wird konzentrierter Fruchtsaft mit Trinkwasser wieder auf Saftstärke gebracht.

Woran erkennst du Direktsaft?

Saft aus Konzentrat muss als solcher bezeichnet sein. Bei Mischungen muss „teilweise aus Fruchtsaftkonzentrat“ gut lesbar in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung stehen. Fehlt der Hinweis auf Konzentrat und steht als Bezeichnung nur „Fruchtsaft“ (z. B. „Apfelsaft“), handelt es sich um direkt gepressten Saft.

Was ist mit Zucker?

Ein häufiger Irrtum: Weder Direktsaft noch Saft aus Konzentrat darf Zucker zugesetzt werden. Zucker oder Honig sind nur bei Nektar erlaubt, bis zu 20 % des Gesamtgewichts. Seit 14. Juni 2026 dürfen Säfte zusätzlich mit dem Hinweis werben, dass sie nur natürlich vorkommenden Zucker enthalten.

Direktsaft bei ich will Bio

Familie Dietl in Strengberg presst ihre Aronia selbst und verkauft sie als Direktsaft aus eigener Pressung – mehr dazu auf der Hofseite von Familie Dietl. Was die Apfelbeere ausmacht, liest du in Was ist Aronia?.

Quellen: Fruchtsaftverordnung, konsolidiert (FAOLEX), BGBl. II Nr. 51/2026 (RIS) (Stand: Oktober 2026)