Definition
Umstellungsware stammt von Flächen, die gerade von konventioneller auf biologische Bewirtschaftung umgestellt werden. Nur bestimmte pflanzliche Produkte dürfen mit dem Hinweis „Umstellung“ verkauft werden – ohne EU-Bio-Logo.
Was bedeutet Umstellungsware?
Wer auf Bio umstellt, muss eine Umstellungszeit einhalten. Erst danach gilt die Ernte als bio. Laut EU-Bio-Verordnung sind das bei Ackerkulturen mindestens zwei Jahre vor der Aussaat, bei Grünland zwei Jahre und bei Dauerkulturen wie Obst mindestens drei Jahre vor der ersten Bio-Ernte. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa nach passenden ÖPUL-Maßnahmen, kann die Zeit auf Antrag verkürzt werden.
Was darf als Umstellungsware verkauft werden?
Grundsätzlich dürfen Produkte aus der Umstellungszeit weder als bio noch als Umstellungsware beworben werden. Es gibt zwei Ausnahmen:
- Pflanzliche Lebens- und Futtermittel mit nur einer pflanzlichen Zutat, wenn die Umstellung mindestens zwölf Monate vor der Ernte begonnen hat.
- Pflanzenvermehrungsmaterial (z. B. Saatgut) nach mindestens zwölf Monaten Umstellung.
Auf dem Etikett muss dann der Begriff „Umstellung“ zusammen mit dem Bio-Begriff stehen, zum Beispiel „aus der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft“.
Was heißt das beim Einkauf?
Umstellungsware darf kein EU-Bio-Logo tragen. Sie kommt aber von einem Betrieb, der bereits nach Bio-Regeln wirtschaftet und kontrolliert wird. Tierische Produkte wie Milch oder Fleisch können nicht als Umstellungsware gekennzeichnet werden. Auch der Bio-Kürbishof Metz hat diesen Weg hinter sich: Er hat 2015 auf Bio umgestellt. Die Grundlagen erklärt Was bedeutet Bio wirklich?.
Quellen: VO (EU) 2018/848, Art. 10, VO (EU) 2018/848, Art. 30, VO (EU) 2018/848, Anhang II, Europäische Kommission – Bio-Logo, LK Burgenland – Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise (Stand: Oktober 2026)