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EU-Bio-Verordnung: Einigung zu Importen, Bio-Logo und kleinen Betrieben

Dr. Wolfgang Ebner, MBA Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit
Braune Kühe grasen auf einer Herbstweide vor Bergen

Morgen, am 20. Oktober, verhandeln EU-Kommission, Rat und Parlament ein letztes Mal über neue Regeln für Bio-Lebensmittel. BIO AUSTRIA warnt heute davor, dass eine Chance auf Verbesserungen ungenutzt bleiben könnte. Wir fassen zusammen, worum es geht und was das für dich beim Einkauf bedeutet.

Update 20. Oktober 2026: Einigung erzieltRat und Parlament haben sich auf die neuen Bio-Regeln geeinigt. Die Einigung ist vorläufig und muss noch formell angenommen werden.

Das Ergebnis: Was am 20. Oktober vereinbart wurde

Unterhändler des EU-Parlaments und der irischen Ratspräsidentschaft haben am 20. Oktober eine vorläufige Einigung zur Änderung der EU-Bio-Verordnung erzielt. Die wichtigsten Punkte laut den bisher veröffentlichten Mitteilungen:

  • Importe aus Drittländern: Die Bio-Regeln von elf Drittländern, darunter die USA, Kanada, Argentinien und Neuseeland, bleiben als gleichwertig anerkannt. Die Anerkennung wird bis 31. Dezember 2036 verlängert – bisher wäre sie Ende 2026 ausgelaufen.
  • EU-Bio-Logo: Importware darf das Bio-Logo ihres Herkunftslandes tragen. Das EU-Bio-Logo gibt es für sie nur, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, etwa beim Boden, beim Tierwohl und bei der Verarbeitung. Der Vorschlag der Kommission, das EU-Logo auch bei bis zu 5 % Zutaten aus bestimmten Drittländern zu erlauben, wurde gestrichen.
  • Weniger Bürokratie für kleine Betriebe: Wer unverpackte Bio-Ware direkt an Kundinnen und Kunden verkauft, kann künftig bis 40.000 Euro Jahresumsatz (bisher 20.000) und 10.000 kg (bisher 5.000) von der Zertifizierung befreit sein. Unter bestimmten Bedingungen gilt das auch für kleine Onlinehändler mit verpackter Ware.
  • Übergangsfristen: Ausnahmen für konventionelles Eiweißfutter bei Geflügel und Schweinen sowie für Jungtiere in der Aquakultur laufen schrittweise aus. Ware, die nach den alten Regeln etikettiert wurde, darf abverkauft werden.

Und die Weide? Zur umstrittenen Weidepflicht gehen aus den bisherigen offiziellen Mitteilungen keine Details hervor. Wir ergänzen das, sobald der Verordnungstext vorliegt.

Wie es weitergeht: Parlament und Rat müssen die Einigung noch formell bestätigen. Ziel ist ein Abschluss vor Ende 2026, wenn die bisherige Anerkennung der Importregeln ausläuft. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Worum es geht

Grundlage für alle Bio-Lebensmittel in der EU ist die EU-Bio-Verordnung 2018/848. Dazu kommen rund 50 Durchführungsrechtsakte. Im Dezember 2025 hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen gezielte Änderungen vorgeschlagen (COM(2025) 780). Der Rat hat seine Position im Juli 2026 festgelegt, das EU-Parlament im September. Am 20. Oktober findet der erste und einzige geplante Trilog statt. Dort sollen sich die drei Institutionen auf einen gemeinsamen Text einigen.

Was die Kommission vorschlägt

  • Importe und Bio-Logo: Ware aus Drittländern darf das EU-Bio-Logo nur tragen, wenn sie bestimmte EU-Vorgaben erfüllt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 (C-240/23): Das EU-Logo darf auf Importware nur stehen, wenn sie die EU-Produktionsregeln vollständig einhält. Eine Gleichwertigkeit reicht dafür nicht.
  • Anerkannte Drittländer: Die Anerkennung von elf Ländern mit gleichwertigen Bio-Regeln soll nicht Ende 2026 auslaufen, sondern bis Ende 2036 verlängert werden.
  • Kleine Läden: Wer unverpackte Bio-Ware direkt an Kundinnen und Kunden verkauft, soll bis 10.000 kg pro Jahr keine eigene Bio-Zertifizierung brauchen.
  • Geflügel: Auslauf ins Freie ab dem Alter, in dem die Tiere ausreichend befiedert sind. Die Höchstfläche von 1.600 m² gilt künftig pro Stall statt pro Betrieb.

Der Knackpunkt: die Weide

Strittig ist vor allem die Weidehaltung. Laut BIO AUSTRIA stellt der aktuelle Vorschlag des Parlaments „das Weideprinzip grundsätzlich in Frage“ und hat keine Mehrheit. Weil die Weideregeln gemeinsam mit anderen Tierhaltungsfragen verhandelt werden, hängen auch Erleichterungen daran, etwa bei überdachten Ausläufen und bei der Berechnung von Stallflächen.

BIO-AUSTRIA-Obfrau Barbara Riegler fordert, dass die Regeln für Ausläufe „dringend flexibler werden“ müssen. Sonst würden hohe Umbaukosten die Entwicklung der Bio-Landwirtschaft bremsen. Der Verband fordert praxistaugliche Weideregeln, die regionale Bedingungen, Parasitenschutz und die Bedürfnisse der Jungrinder berücksichtigen. Auch in Deutschland ist das Thema heiß: Der Bayerische Bauernverband berichtet, dass allein in Bayern rund 300 Betriebe wegen der Weidepflicht wieder konventionell wirtschaften.

Was das für dich bedeutet

Für den Einkauf ändert sich vorerst nichts. Das EU-Bio-Logo bleibt verlässlich, und die Diskussion um Importe zeigt: Brüssel will das Logo eher strenger schützen als lockern. Wer genau wissen will, woher sein Bio kommt, ist bei Produkten direkt vom Hof auf der sicheren Seite. Da kennst du nicht nur das Siegel, sondern auch die Menschen dahinter.

Bei uns kommen viele Produkte direkt von österreichischen Bio-Höfen, zum Beispiel:

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Quellen

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