Definition
Tierwohl beschreibt, wie gut es einem Nutztier in seiner Haltung geht – etwa ob es ausreichend Futter, Platz, Bewegung und artgemäßes Verhalten hat und frei von Schmerzen ist. Gesetzlich ist der Begriff nicht einheitlich definiert.
Was bedeutet Tierwohl?
Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht. Als Orientierung dienen oft die „Five Freedoms“, die laut AMA-Marketing 1965 in Großbritannien formuliert wurden: frei von Hunger und Durst, frei von Angst und Stress, frei von Unbehagen, frei, natürliches Verhalten auszuleben, und frei von Krankheit, Schmerz und Verletzung.
Welche Regeln gelten?
- Gesetzliches Minimum: Für alle Nutztierhalter gelten das Tierschutzgesetz und die 1. Tierhaltungsverordnung mit Mindestanforderungen.
- Gütesiegel: Programme wie das AMA-Gütesiegel stellen zusätzliche Kriterien, für Schweine gibt es etwa ein freiwilliges Modul „Mehr Tierwohl“.
- Bio: Die EU-Bio-Verordnung verlangt unter anderem mehr Platz, Zugang zu Freigelände oder Weide und verbietet vorbeugende Antibiotikagaben. Routinemäßiges Kupieren der Schwänze und Abschleifen der Zähne bei Schweinen, das Kürzen der Schnäbel bei Hühnern und das Enthornen von Rindern ohne Betäubung sind nicht erlaubt.
- Förderung: Im Agrarumweltprogramm ÖPUL gibt es eigene Tierwohl-Maßnahmen, etwa für Weidehaltung.
Was heißt das beim Einkauf?
„Tierwohl“ allein auf einer Verpackung sagt wenig aus, solange kein kontrolliertes Programm dahintersteht. Achte auf nachvollziehbare Kennzeichnungen: das EU-Bio-Logo, Verbandszeichen wie Demeter oder den Haltungscode auf dem Ei. Eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform für alle tierischen Lebensmittel gibt es in Österreich bisher nicht; die Arbeiterkammer fordert sie seit Längerem.
Quellen: AMA-Marketing – Nutztierhaltung & Haltungsformen, BMLUK – Broschüre Biologische Landwirtschaft in Österreich (2023), BMLUK – Agrarumweltprogramm ÖPUL, AK Wien – Pressekonferenz „Hohe Erwartungen bei Regionalität“ (2023) (Stand: Oktober 2026)