PPWR: Was die neue EU-Verpackungsverordnung bedeutet
Verpackungen sind überall: rund um Lebensmittel, Kosmetik, Online-Bestellungen, Technik – und ein großer Teil davon landet nach sehr kurzer Nutzung im Müll. Genau hier setzt die neue EU-Verpackungsverordnung „PPWR“ (Packaging and Packaging Waste Regulation) an.
Sie ist seit 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab 12. August 2026 schrittweise in allen EU-Staaten – also auch in Österreich. Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und bringt deutlich strengere, europaweit einheitliche Regeln.
Das findest du in diesem Beitrag
Warum gibt es die PPWR?
Die EU hat ein klares Problem erkannt:
- Das Verpackungsaufkommen pro Kopf ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen.
- Verpackungen verbrauchen Rohstoffe, verursachen CO₂-Emissionen und belasten die Umwelt, wenn sie nicht recycelt werden.
Die PPWR verfolgt daher drei zentrale Ziele:
- Weniger Verpackungsmüll
– gegenüber 2018 soll der Pro-Kopf-Verpackungsabfall
um 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 sinken. - Mehr Recycling & Reuse
– Verpackungen sollen recycelbar sein, öfter wiederverwendet werden
und mehr Recyclingmaterial enthalten. - Harmonisierte Regeln in der ganzen EU
– ein einheitlicher Rechtsrahmen (Verordnung statt Richtlinie),
damit für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten dieselben Spielregeln gelten.
- Weniger Verpackungsmüll

Was regelt die PPWR konkret?
Die PPWR betrifft alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – egal ob sie hier produziert oder importiert werden.
Wichtige Eckpunkte:
Alle Verpackungen müssen recycelbar sein
- Ab 2030 müssen alle Verpackungen grundsätzlich recycelbar sein.
- Es wird EU-weit definierte „Design-for-Recycling“-Kriterien geben, z.B. welche Materialien und Kombinationen erlaubt sind.
Rezyklat-Anteile in Kunststoffverpackungen
- Für viele Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an Rezyklat (recyceltem Kunststoff) – z.B. ab 2030 für bestimmte Verpackungsarten mindestens 30 % Rezyklat, später höhere Ziele.
Weniger und schlankere Verpackungen
Unternehmen müssen Verpackungen „minimieren“:
- keine unnötig großen Kartons (Stichwort: „zu viel Luft im Paket“)
- kein überflüssiges Doppel- oder Dreifach-Verpacken
- zusätzliche Vorgaben zu Verpackungsgewicht und -volumen.
Außerdem gibt es Reduktionsziele für Verpackungsabfälle pro Kopf (siehe oben).

Reuse- & Refill-Ziele
Für bestimmte Bereiche kommen Wiederverwendungsziele, etwa:
- Getränkeverpackungen
- Transport- und Sammelverpackungen
- bestimmte To-go- und Take-away-Bereiche
Bis 2030 soll ein Mindestanteil solcher Verpackungen wiederverwendbar sein; für 2040 sind weitere (teilweise indikative) Ziele vorgesehen.
Verbote bestimmter Einweg-Verpackungen
Die PPWR enthält konkrete Verbote und Einschränkungen für bestimmte Single-Use-Verpackungen, zum Beispiel:
- Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse, außer bei sensiblen oder sehr leicht verderblichen Produkten.
- Einweg-Verpackungen für bestimmte Hotel-Kosmetikartikel (Mini-Fläschchen etc.). Verbot von bestimmten Kunststoffkomponenten (z.B. Schrumpffolie für Gepäck, Polystyrol-Chips als Füllmaterial, bestimmte Plastik-Ringe).
Kennzeichnung & Verbraucherinformation
Verpackungen müssen künftig klarer gekennzeichnet werden:
- einheitliche Symbole zur Entsorgung (Wohin gehört diese Verpackung?)
- Kennzeichnung des Materials und evtl. Rezyklatanteils
- teilweise digitale Informationen (QR-Code) für weitere Details.
Ziel ist, dass Verbraucher:innen auf einen Blick sehen:
- Woraus besteht diese Verpackung?
- Wie entsorge ich sie richtig?
Extended Producer Responsibility (EPR)
Die PPWR schreibt EU-weit erweiterte Herstellerverantwortung vor:
- Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, müssen sich in EPR-Systemen registrieren, Mengen melden und Gebühren zahlen.
- Diese Gebühren werden künftig stärker daran gekoppelt, wie gut recycelbar eine Verpackung ist (sog. modulierte EPR-Gebühren).
Zeitplan: Ab wann gilt was?
- 22. Jänner 2025: Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt.
- 11. Februar 2025: PPWR tritt formell in Kraft.
- 12. August 2026: Allgemeiner Beginn der Anwendung in den Mitgliedstaaten, mit Übergangsfristen.
Viele konkrete Pflichten – etwa bestimmte Rezyklatquoten, Reuse-Ziele oder detaillierte Design-for-Recycling-Kriterien – greifen gestaffelt ab 2030 und 2040.
Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?
Die PPWR ist direkt geltendes EU-Recht und betrifft praktisch jedes Unternehmen, das Produkte mit Verpackungen in der EU vertreibt – vom Konzern bis zum kleinen Onlinehändler.
Wichtige Konsequenzen:
- Verpackungsdesign überarbeiten:
Materialwahl, Bedruckung, Verschlüsse, Füllmaterial – vieles muss auf Recyclierbarkeit und Minimierung ausgerichtet werden. - Datenmanagement & Reporting:
Unternehmen müssen Verpackungsmengen erfassen und an EPR-Systeme melden; Transparenz in Lieferketten wird wichtiger. - Mehrweg-Strategien entwickeln:
Vor allem in Branchen mit hohen Verpackungsmengen (Lebensmittel, Getränke, E-Commerce) werden Reuse-Konzepte wirtschaftlich und regulatorisch relevant.
Für Hersteller und Händler von Lebensmitteln, inklusive Bio-Produkten, bedeutet das:
- stärkere Fokussierung auf Papier, Karton, Glas, gut recycelbare Kunststoffe,
- sorgfältige Abwägung zwischen Produktschutz/Food Waste und Verpackungsreduktion,
- bei Obst und Gemüse: Umstieg von vielen Kunststofflösungen auf alternative Konzepte.
Was ändert sich für Konsument:innen?
Für Verbraucher:innen sind mehrere Änderungen spürbar:
- Weniger Plastik und überflüssige Verpackungen
– z.B. weniger eingeschweißtes Obst/Gemüse, weniger „Luftpakete“ online. - Mehr Klarheit bei der Entsorgung
– einheitliche Symbole und Hinweise, wie die Verpackung richtig getrennt wird. - Mehr Mehrweg-Angebote
– z.B. wiederverwendbare To-go-Behälter, Mehrweg-Getränkeflaschen, Refill-Modelle.
Langfristig soll das dazu führen, dass weniger Müll entsteht, Ressourcen geschont werden und die Kreislaufwirtschaft gestärkt wird.
Besonderheiten für Bio-Produkte
Viele Bio-Unternehmen sind ohnehin schon stark auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ausgerichtet. Trotzdem bringt die PPWR auch hier konkrete Aufgaben:
- Umstellung auf konsequent recycelbare Verpackungen,
- Prüfung, wo Kunststoff reduziert oder durch andere Materialien ersetzt werden kann,
ggf. höhere Kosten durch hochwertigere Verpackungsmaterialien – aber auch neue Kommunikationschancen, denn Verpackung wird noch stärker Teil der Nachhaltigkeitsgeschichte eines Produkts.
Fazit
Die PPWR ist eine der wichtigsten Umweltregeln der letzten Jahre im Bereich Verpackung. Sie:
- macht Recyclingfähigkeit zur Pflicht,
- setzt ambitionierte Ziele für Müllvermeidung, Rezyklat und Mehrweg,
- und zwingt Unternehmen in der gesamten EU, ihre Verpackungsstrategien zu überdenken.
Für Konsument:innen bedeutet das mittelfristig:
weniger Müll, klarere Infos und mehr nachhaltige Optionen – bei Lebensmitteln genauso wie im Onlinehandel.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Unternehmen sollten ihre konkrete Situation mit Expert:innen (z.B. Rechtsberatung, EPR-System, Entsorger) prüfen.
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