EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo – weiße Sterne in Blattform auf grünem Grund – kennzeichnet Lebensmittel, die nach der EU-Bio-Verordnung erzeugt und kontrolliert wurden. Für verpackte Bio-Lebensmittel aus der EU ist es seit 1. Juli 2010 Pflicht.

Was bedeutet das EU-Bio-Logo?

Das EU-Bio-Logo zeigt, dass ein Produkt die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 erfüllt. Seit 1. Juli 2010 muss es auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln stehen, die in der EU erzeugt und verkauft werden. Auf unverpackter Ware und auf Importen, die die EU-Importregeln erfüllen, ist es freiwillig.

Woran erkennst du echtes Bio?

  • Mindestens 95 % Bio-Zutaten: Das Logo darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Produktion stammen.
  • Kontrollstellen-Code: Neben dem Logo steht der Code der Kontrollstelle, in Österreich zum Beispiel „AT-BIO-301“.
  • Herkunftsangabe: Direkt darunter steht, wo die Rohstoffe erzeugt wurden: „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“, „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ – oder ein Land wie Österreich.

„Bio“ und „Öko“ sind übrigens gleichwertig: Beide Begriffe sind EU-weit geschützt und dürfen nur für Produkte verwendet werden, die der Verordnung entsprechen.

Wo darf das Logo nicht stehen?

Nicht erlaubt ist das Logo auf Produkten mit weniger als 95 % Bio-Anteil, auf Umstellungsware, in der Gemeinschaftsverpflegung (etwa Restaurants) und auf Produkten außerhalb der Verordnung wie Kosmetik. Mehr zu den Grundlagen liest du in Was bedeutet Bio wirklich?, zu aktuellen Verhandlungen über die Verordnung in unserem Beitrag zum Trilog.

Quellen: BMLUK – Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Europäische Kommission – Bio-Logo, VO (EU) 2018/848, Art. 30 (Stand: Oktober 2026)