Geschenke & Firmen

Mitarbeitergeschenke steuerlich absetzbar: was 2026 in Österreich gilt

Dr. Wolfgang Ebner, MBA 4 Min. Lesezeit
Bio-Geschenkbox mit Kürbiskernöl, Kürbisnudeln, Aroniasaft und Apfelmus als Mitarbeitergeschenk

Oktober ist der Monat, in dem in den meisten Firmen die Frage auftaucht: Was schenken wir heuer dem Team – und was dürfen wir dafür ausgeben, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen? Hier findest du die Regeln für 2026 kompakt zusammengefasst, eine Beispielrechnung und eine Checkliste für die Bestellung.

Kurz gesagt: In Österreich darfst du jedem Mitarbeiter pro Jahr Sachgeschenke im Wert von bis zu 186 Euro steuer- und beitragsfrei geben – zusätzlich bis zu 365 Euro für Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier. Bargeld ist immer steuerpflichtig. Bei Kunden ist es strenger: Dort zählt die Werbewirkung.

Die 186-Euro-Grenze: Sachzuwendungen an Mitarbeiter

Vorweg die wichtigste Antwort: Ja, Mitarbeitergeschenke sind für dein Unternehmen steuerlich absetzbar – als freiwilliger Sozialaufwand. Die spannendere Frage ist, ob beim Mitarbeiter Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen. Rechtsgrundlage dafür ist § 3 Abs. 1 Z 14 EStG. Danach bleiben Sachzuwendungen an Dienstnehmer bis 186 Euro pro Person und Kalenderjahr frei von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Laut Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) gelten dafür vier Bedingungen:

  • Sache statt Geld: Bargeld oder eine Barablöse ist immer steuer- und beitragspflichtig.
  • Gutscheine sind erlaubt, solange sie nicht in Bargeld umgetauscht werden können.
  • Für alle, nicht als Belohnung: Das Geschenk muss eine allgemeine Zuwendung aus einem bestimmten Anlass sein (z. B. Weihnachten) und an alle Beschäftigten oder eine sachlich abgegrenzte Gruppe gehen. Eine individuelle Leistungsprämie fällt nicht darunter.
  • Jahresgrenze: Die 186 Euro gelten pro Jahr, nicht pro Anlass. Hast du im Sommer schon etwas geschenkt, ist das bereits vom Rahmen abgezogen.

Weihnachtsfeier: zusätzlich 365 Euro

Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen – Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Sommerfest – ist bis 365 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei. Dieser Betrag ist ein Freibetrag: Wird mehr ausgegeben, ist nur der übersteigende Teil abgabenpflichtig. Wichtig: Er kommt zusätzlich zu den 186 Euro für Geschenke. Eine Feier ist aber keine Voraussetzung dafür, dass das Geschenk steuerfrei bleibt.

Die fünf häufigsten Fehler bei Mitarbeitergeschenken

  1. Geld statt Geschenk: Ein Kuvert mit 100 Euro ist kein Geschenk im steuerlichen Sinn, sondern Lohn. Es fallen Lohnsteuer und Sozialversicherung an – unabhängig vom Betrag.
  2. Gutschein mit Bargeld-Option: Ein Gutschein ist nur dann eine Sachzuwendung, wenn er nicht in Geld umgetauscht werden kann. Prüf die Bedingungen des Ausstellers.
  3. Nur die Besten beschenken: Wer das Geschenk als Belohnung für gute Leistung vergibt, verliert die Steuerbefreiung. Sie gilt für Zuwendungen an alle oder an eine sachlich abgegrenzte Gruppe.
  4. Die Jahresgrenze vergessen: Die 186 Euro gelten für das ganze Kalenderjahr. Ein Geschenk zum Sommerfest zählt mit.
  5. Feier und Geschenk vermischen: Geschenke, die bei der Weihnachtsfeier überreicht werden, können je nach Gestaltung dem 365-Euro-Rahmen der Betriebsveranstaltung zugerechnet werden. Wer beide Rahmen voll nutzen will, sollte das vorab mit der Personalverrechnung abstimmen.

Und die Mitarbeiterprämie?

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie ist ein eigenes Instrument und kein Ersatz für Weihnachtsgeschenke. 2026 beträgt sie nur noch bis zu 500 Euro, gilt für Zahlungen von Juli bis Dezember 2026, ist nur lohnsteuerfrei (Sozialversicherung fällt an) und braucht eine Grundlage im Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Das ist Thema für deine Personalverrechnung – für ein klassisches Weihnachtsgeschenk bleibt die 186-Euro-Regel das einfachere Werkzeug.

Beispielrechnung: 25 Mitarbeiter, ein Budget

VariantePro Person25 PersonenRest bis 186 €
KERNIGE Bio-Geschenkbox32 €800 €154 €
G’SUNDE Bio-Geschenkbox49 €1.225 €137 €
EDLE Bio-Geschenkbox66 €1.650 €120 €

Preise laut Shop am 19.10.2026. Ob der Rahmen brutto oder netto anzusetzen ist, klärt deine Personalverrechnung.

Alle drei Varianten liegen deutlich unter der Grenze. Der Spielraum lässt sich für ein zweites Geschenk im Jahr nutzen – oder für ein Bio-Obstkisten-Abo fürs Büro, das das ganze Jahr wirkt. Hinweis: Obst, das im Büro für alle bereitsteht, ist steuerlich etwas anderes als ein persönliches Geschenk – frag bei der Einordnung deinen Steuerberater.

Kundengeschenke: hier gelten andere Regeln

Bei Geschenken an Kunden und Geschäftspartner ist die Finanz strenger. Klassische Weihnachtsgeschenke gelten als Repräsentationsaufwand (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG) und sind nicht absetzbar. Absetzbar ist ein Geschenk nur, wenn es eine Werbewirkung hat – typisches Beispiel ist der Kalender mit Firmenlogo.

Bei der Umsatzsteuer gilt: Hast du beim Einkauf Vorsteuer abgezogen, ist die Weitergabe als Geschenk grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Geschenke von geringem Wert – nach gängiger Auslegung bis 40 Euro pro Empfänger und Kalenderjahr.

Ob eine Bio-Geschenkbox mit eigener Grußkarte oder Logo als Werbegeschenk durchgeht, ist eine Einzelfallfrage. Kläre das vor der Bestellung kurz mit deiner Steuerberatung.

Warum Bio und regional als Geschenk funktioniert

Ein Geschenk, das gegessen und getrunken wird, landet nicht in der Schublade. Wer dazu auf Produkte von benennbaren österreichischen Höfen setzt, schenkt eine Geschichte mit – und zeigt, wofür das Unternehmen steht. Mehr dazu, wie du daraus ein stimmiges Dankeschön machst, liest du in unserem Beitrag über nachhaltige Mitarbeitergeschenke. Und wer sich mit Verpackung und Nachhaltigkeitspflichten beschäftigt: Unser Überblick zur EU-Verpackungsverordnung PPWR hilft weiter.

Von der Auswahl über Bio-Siegel bis zum Zeitplan: Alles zur Planung findest du in unserem Leitfaden Bio-Firmengeschenke aus Österreich.

Bio-Geschenkbox mit Speck, Obstler, Aroniasaft und Kürbiskernen von österreichischen Höfen
Die G’STANDENE Box: Speck, Obstler, Aronia, Kürbiskerne.

Checkliste für die Firmenbestellung

  1. Bisherige Zuwendungen prüfen: Wie viel vom 186-Euro-Rahmen ist heuer schon verbraucht?
  2. Gleichbehandlung: Alle bekommen dasselbe – oder eine sachlich abgegrenzte Gruppe.
  3. Keine Barablöse anbieten, auch nicht “statt Box”.
  4. Kunden und Team trennen: zwei Budgets, zwei steuerliche Behandlungen.
  5. Rechtzeitig bestellen: Bei größeren Stückzahlen genug Vorlauf einplanen und den Liefertermin vorab mit uns abstimmen.
  6. Rechnung aufheben und der Personalverrechnung weitergeben.

Bio-Geschenkboxen für dein Team bestellen

Unsere Bio-Geschenkboxen kommen von Höfen aus Österreich und liegen zwischen 32 und 66 Euro – also klar innerhalb der steuerfreien Grenze. Du brauchst mehrere Boxen für dein Team oder willst etwas Eigenes zusammenstellen? Schreib uns – wir machen dir gern ein Angebot.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Quellen: Unternehmensserviceportal USP “Geschenke zum Jahreswechsel” (Stand 04.12.2025), § 3 Abs. 1 Z 14 und § 20 Abs. 1 Z 3 EStG, Ministerratsbeschluss zur Mitarbeiterprämie 2026 (19.05.2026).

Häufige Fragen

Ja. Für das Unternehmen sind Geschenke an die Belegschaft als freiwilliger Sozialaufwand eine Betriebsausgabe. Beim Mitarbeiter bleiben Sachgeschenke bis 186 Euro pro Jahr steuer- und beitragsfrei.

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