Lebensmittelverschwendung

Lebensmittelverschwendung bedeutet, dass Lebensmittel weggeworfen werden, obwohl sie gegessen werden könnten. In Österreich fielen 2024 laut Landwirtschaftsministerium rund 1,18 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, knapp die Hälfte davon wäre vermeidbar gewesen.

Was ist Lebensmittelverschwendung?

Man unterscheidet vermeidbare Abfälle – etwa Brot, Reste vom Teller oder abgelaufene, aber noch gute Ware – von nicht vermeidbaren wie Knochen oder Schalen. Die Zahlen werden seit 2020 nach einheitlicher EU-Methode an Eurostat gemeldet, in Österreich erhebt sie das Umweltbundesamt.

Wie viel wird in Österreich weggeworfen?

2024 waren es insgesamt 1.175.206 Tonnen, davon 568.831 Tonnen vermeidbar. So verteilt sich das:

  • Haushalte: 629.353 t – mehr als die Hälfte
  • Be- und Verarbeitung: 234.863 t
  • Außer-Haus-Konsum: 228.418 t
  • Handel: 71.275 t
  • Landwirtschaftliche Produktion: 11.297 t

In den Haushalten wirft jede Person im Schnitt rund 69 kg im Jahr weg, rund 37 kg davon wären vermeidbar. Das entspricht etwa 400 Euro pro Person und Jahr. Gegenüber 2020 ist die Gesamtmenge um 3 % gesunken. Über die ganze Kette gerechnet lag Österreich 2023 bei 130 kg pro Kopf, etwa im EU-Schnitt von 129 kg.

Welche Ziele gibt es?

Die EU hat 2025 die Abfallrahmenrichtlinie geändert. Bis Ende 2030 sollen Lebensmittelabfälle in Verarbeitung und Herstellung um 10 % sinken, im Handel, in der Gastronomie und in Haushalten um 30 % pro Kopf. Die UNO hat sich das Ziel gesetzt, die Lebensmittelverschwendung pro Kopf im Handel und bei Konsumentinnen und Konsumenten bis 2030 zu halbieren.

Was kannst du tun?

Das Ministerium nennt vier Hebel: Einkauf planen, richtig lagern, Reste verwerten und das Mindesthaltbarkeitsdatum richtig verstehen. Saisonal einkaufen hilft beim Planen. Wie Lebensmittelreste wieder in den Kreislauf kommen, erklärt der Eintrag Kreislaufwirtschaft.

Quellen: BMLUK – Neue Zahlen zu Lebensmittelverschwendung (2026), BMLUK – Presseaussendung 28.09.2026, WKO – Änderung der Abfallrahmenrichtlinie kundgemacht, Umweltpakt Bayern – Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (Stand: Oktober 2026)