Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, bei der Produkte, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich genutzt werden und möglichst wenig Abfall entsteht. Das Gegenmodell ist die Wegwerfwirtschaft nach dem Muster „herstellen, nutzen, wegwerfen“.

Was bedeutet Kreislaufwirtschaft?

In einer Kreislaufwirtschaft soll der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich erhalten bleiben. Dinge werden länger genutzt, repariert, wiederverwendet und am Ende recycelt. Das spart Rohstoffe und Energie und verringert Abfall.

Welche Ziele hat Österreich?

Auf EU-Ebene gibt es seit 2015 einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie wurde am 7. Dezember 2022 im Ministerrat beschlossen. Sie setzt unter anderem diese Ziele:

  • Die Zirkularitätsrate, also der Anteil wiederverwerteter Materialien, soll bis 2030 auf 18 % steigen.
  • Der Konsum der privaten Haushalte soll bis 2030 um 10 % sinken.
  • Die Ressourcenproduktivität soll bis 2030 um 50 % steigen.
  • Der Material-Fußabdruck soll bis 2050 höchstens 7 Tonnen pro Kopf und Jahr betragen.

Kreisläufe in der Bio-Landwirtschaft

Der Kreislaufgedanke ist in der Bio-Landwirtschaft alt. Die EU-Bio-Verordnung nennt als Grundsatz den „Respekt vor den Systemen und Kreisläufen der Natur“, einen sparsamen Umgang mit Ressourcen und möglichst wenig Betriebsmittel von außen. Laut Landwirtschaftsministerium ist ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf die Basis erfolgreicher Bio-Landwirtschaft: Mist und Kompost bringen Nährstoffe zurück auf die Felder, Leguminosen binden Stickstoff, der Humus wächst. Besonders konsequent setzt das die biologisch-dynamische Landwirtschaft mit ihrem Hoforganismus um.

Auch Nebenprodukte zählen: Der Presskuchen, der bei der Kürbiskernöl-Herstellung übrig bleibt, wird häufig als Futter verwendet. Und bei Verpackungen bringt die EU-Verpackungsverordnung neue Regeln – mehr dazu in unserem Beitrag zur PPWR.

Quellen: BMLUK – Kreislaufwirtschaftsstrategie, VO (EU) 2018/848, Art. 5, BMLUK – Vorteile der biologischen Landwirtschaft, BMLUK – Steirisches Kürbiskernöl (Stand: Oktober 2026)