g.U.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist ein EU-Herkunftsschutz, bei dem alle Produktionsschritte – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt – im abgegrenzten Gebiet stattfinden müssen. Ein Beispiel ist die Wachauer Marille g.U.

Was bedeutet g.U.?

Die geschützte Ursprungsbezeichnung ist ein Name für ein Produkt aus einem bestimmten Ort oder einer Region, dessen Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich auf dieses Gebiet zurückgehen. Im Unterschied zur geschützten geografischen Angabe (g.g.A.), bei der ein Produktionsschritt im Gebiet reicht, müssen bei der g.U. alle Produktionsschritte dort stattfinden. Der rechtliche Schutz ist bei beiden gleich. Grundlage ist seit 13. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1143.

Woran erkennst du eine g.U.?

Am gelb-roten EU-Zeichen mit dem Text „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und an der Abkürzung „g.U.“. Ob die Vorgaben der Produktspezifikation eingehalten werden, prüfen in Österreich der Landeshauptmann oder akkreditierte Kontrollstellen.

Beispiel: Wachauer Marille g.U.

Die Wachauer Marille ist seit 1996 als g.U. eingetragen. Sie muss aus festgelegten Gemeinden der Wachau und ihrer Umgebung stammen – darunter Spitz, Weißenkirchen, Dürnstein, Krems, Mautern und Rossatz-Arnsdorf. Angebaut wird vor allem die regionaltypische Sorte „Klosterneuburger“. Laut Landwirtschaftsministerium bewirtschaften 227 Bäuerinnen und Bauern rund 100.000 Marillenbäume.

Was heißt das beim Einkauf?

Die g.U. garantiert Herkunft und eine festgelegte Erzeugung, sagt aber nichts darüber aus, ob ein Produkt bio ist. Dafür brauchst du zusätzlich das EU-Bio-Logo. Mehr über die Region liest du in unserem Beitrag zur Marillenernte in der Wachau.

Quellen: BMLUK – g.U. und g.g.A., BMLUK – Wachauer Marille, BMLUK – Jetzt Saison: Die Wachauer Marille (Stand: Oktober 2026)