g.g.A.

Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ist ein EU-Herkunftsschutz für Produkte, deren Qualität oder Ansehen wesentlich auf ihre Herkunft zurückgeht. Mindestens ein Produktionsschritt muss im festgelegten Gebiet stattfinden.

Was bedeutet g.g.A.?

Die geschützte geografische Angabe schützt den Namen eines Produkts aus einem bestimmten Gebiet. Anders als bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss nur mindestens ein Produktionsschritt im Gebiet erfolgen – der Rohstoff darf auch von woanders kommen. Bei der g.U. müssen dagegen alle Schritte vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt im Gebiet passieren. Der rechtliche Schutz ist bei beiden gleich. Grundlage ist seit 13. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1143. In Österreich kontrollieren der Landeshauptmann oder akkreditierte Kontrollstellen.

Woran erkennst du eine g.g.A.?

Am gelb-blauen EU-Zeichen mit dem Text „Geschützte geografische Angabe“ und an der Abkürzung „g.g.A.“ auf dem Etikett.

Beispiel: Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.

Das Steirische Kürbiskernöl ist seit 1996 als g.g.A. geschützt. Die Kerne dürfen aus festgelegten Bezirken der Steiermark und des Südburgenlands stammen – und auch aus einigen Bezirken Niederösterreichs: Hollabrunn, Horn, Mistelbach, Melk sowie Teilen von Gänserndorf und Korneuburg. Gepresst werden darf laut Spezifikation aber nur in der Steiermark und im Südburgenland. Jede Flasche trägt eine Banderole mit Kontrollnummer.

Was heißt das beim Einkauf?

Eine g.g.A. sagt nichts darüber aus, ob ein Produkt bio ist. Und nicht jedes gute Kürbiskernöl ist „Steirisches“: Öl, das wie beim Bio-Kürbishof Metz in Haag im Mostviertel gepresst wird, fällt nicht unter diese g.g.A. – Haag liegt im Bezirk Amstetten, und gepresst wird dort am eigenen Hof.

Quellen: BMLUK – g.U. und g.g.A., BMLUK – Steirisches Kürbiskernöl, Österreichisches Patentamt – Spezifikation Steirisches Kürbiskernöl (Mai 2023) (Stand: Oktober 2026)